Rechtsprechung
VGH Bayern, 31.03.2004 - 1 N 01.1157 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erforderlichkeit eines einfachen Bebauungsplans zur Schaffung eines Baurechts für eine nicht privilegierte Wohnbebauung auf einem Außenbereichsgrundstück ; Planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans ohne Festsetzungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verwaltungsprozessrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren; Bauleitplanung: Erforderlichkeit eines Bebauungsplans
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Erforderlichkeit eines einfachen Bebbauungsplans
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BauR 2005, 1118
- ZfBR 2004, 696
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 01.08.2001 - 4 B 23.01
Bauvorbescheid; Befreiung; Planungsabsicht; Veränderungssperre; Teilnichtigkeit; …
Auszug aus VGH Bayern, 31.03.2004 - 1 N 01.1157
Ein Bebauungsplan ohne Regelungen für diese Flächen würde somit nicht dem Planungswillen der Antragsgegnerin entsprechen (vgl. BVerwG vom 1.8.2001 NVwZ 2002, 205). - VGH Bayern, 03.01.2002 - 1 B 00.129
Auszug aus VGH Bayern, 31.03.2004 - 1 N 01.1157
Die Nebeneinanderstellung der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege mit der Beeinträchtigung der natürlichen Eigenart der Landschaft in der genannten Vorschrift verdeutlicht, dass letzterer Belang auch dann verletzt sein kann, wenn die für die Bebauung vorgesehene Fläche keine landschaftlichen Besonderheiten aufweist (BayVGH vom 3.1.2002 - 1 B 00.129).
- VG München, 13.02.2012 - M 8 K 11.5840
Inzidentprüfung eines einfachen Bebauungsplans, der keine Festsetzungen zur Art …
Der Bebauungsplan sei daher als einfacher Bebauungsplan ungeeignet, das Planungsziel zu erreichen, da sich die Zulässigkeit der Bebauung im Übrigen nach § 35 BauGB richte, weshalb der Bebauung Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie auch die Befürchtung der Verfestigung bzw. Erweiterung einer Splittersiedlung entgegenstünden; zum Beleg hierfür wurde auf eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 31. März 2004 (Az: 1 N 01.1157) verwiesen.Anders als in dem von der Klagepartei angeführten vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof entschiedenen Fall (Urteil vom 31.3.2004 Az: 1 N 01.1157) ist das Planziel der Beklagten, Baurecht für eine nicht privilegierte Wohnbebauung anstelle der bisher illegal errichteten und im Wesentlichen ungenehmigten Gebäude zu schaffen, erreichbar.
- VG München, 28.02.2008 - M 11 K 07.3794
Abgrenzung Innen-/Außenbereich
Durch die Bebauung mit einem Wohnhaus würde diese Eigenart beeinträchtigt (vgl. auch BayVGH, Urt. vom 31.3.2004 Az: 1 N 01.1157).