Rechtsprechung
   VGH Bayern, 31.03.2004 - 1 N 01.1157   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,16201
VGH Bayern, 31.03.2004 - 1 N 01.1157 (https://dejure.org/2004,16201)
VGH Bayern, Entscheidung vom 31.03.2004 - 1 N 01.1157 (https://dejure.org/2004,16201)
VGH Bayern, Entscheidung vom 31. März 2004 - 1 N 01.1157 (https://dejure.org/2004,16201)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,16201) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erforderlichkeit eines einfachen Bebauungsplans zur Schaffung eines Baurechts für eine nicht privilegierte Wohnbebauung auf einem Außenbereichsgrundstück ; Planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans ohne Festsetzungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwaltungsprozessrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren; Bauleitplanung: Erforderlichkeit eines Bebauungsplans

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erforderlichkeit eines einfachen Bebbauungsplans

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BauR 2005, 1118
  • ZfBR 2004, 696
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 01.08.2001 - 4 B 23.01

    Bauvorbescheid; Befreiung; Planungsabsicht; Veränderungssperre; Teilnichtigkeit;

    Auszug aus VGH Bayern, 31.03.2004 - 1 N 01.1157
    Ein Bebauungsplan ohne Regelungen für diese Flächen würde somit nicht dem Planungswillen der Antragsgegnerin entsprechen (vgl. BVerwG vom 1.8.2001 NVwZ 2002, 205).
  • VGH Bayern, 03.01.2002 - 1 B 00.129
    Auszug aus VGH Bayern, 31.03.2004 - 1 N 01.1157
    Die Nebeneinanderstellung der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege mit der Beeinträchtigung der natürlichen Eigenart der Landschaft in der genannten Vorschrift verdeutlicht, dass letzterer Belang auch dann verletzt sein kann, wenn die für die Bebauung vorgesehene Fläche keine landschaftlichen Besonderheiten aufweist (BayVGH vom 3.1.2002 - 1 B 00.129).
  • VG München, 13.02.2012 - M 8 K 11.5840

    Inzidentprüfung eines einfachen Bebauungsplans, der keine Festsetzungen zur Art

    Der Bebauungsplan sei daher als einfacher Bebauungsplan ungeeignet, das Planungsziel zu erreichen, da sich die Zulässigkeit der Bebauung im Übrigen nach § 35 BauGB richte, weshalb der Bebauung Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie auch die Befürchtung der Verfestigung bzw. Erweiterung einer Splittersiedlung entgegenstünden; zum Beleg hierfür wurde auf eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 31. März 2004 (Az: 1 N 01.1157) verwiesen.

    Anders als in dem von der Klagepartei angeführten vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof entschiedenen Fall (Urteil vom 31.3.2004 Az: 1 N 01.1157) ist das Planziel der Beklagten, Baurecht für eine nicht privilegierte Wohnbebauung anstelle der bisher illegal errichteten und im Wesentlichen ungenehmigten Gebäude zu schaffen, erreichbar.

  • VG München, 28.02.2008 - M 11 K 07.3794

    Abgrenzung Innen-/Außenbereich

    Durch die Bebauung mit einem Wohnhaus würde diese Eigenart beeinträchtigt (vgl. auch BayVGH, Urt. vom 31.3.2004 Az: 1 N 01.1157).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht